Hier finden Sie Informationen rund um die ergotherapeutische Behandlung zu folgenden Themen:
Verordnung
Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes. Bei einer vorliegenden Indikation stellt der Arzt ein Rezept aus, mit dem Sie in einer ergotherapeutischen Praxis Ihrer Wahl eine Behandlung bekommen können. Die Kosten der Behandlung werden auf der Grundlage der jeweils geltenden Bestimmung von den Krankenkassen übernommen. In fast allen Fällen kann der Arzt ohne zeitliche Beschränkung verordnen.
Behandlungsablauf
Nach telefonischer Terminvereinbarung beginnt die Therapie mit einer ausführlichen Anameseerhebung. Dafür wird im Erstgespräch mit dem Patienten oder seinen Eltern das Störungsbild in seiner Gesamtheit beschrieben und die Auswirkungen im Alltag erfasst. Dazu gehört die familiäre, häusliche, berufliche bzw. bei Kindern die schulische Situation. Danach werden durch bestimmte Funktions- und Entwicklungstests Stärken und Schwächen des Patienten festgestellt und in Beziehung zu seiner Lebenssituation bewertet.
Im anschließenden Therapieplanungsgespräch werden die Befunde mit dem Patienten oder seinen Eltern besprochen und das therapeutische Vorgehen abgestimmt.
Während des therapeutischen Prozesses müssen Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig der aktuellen Entwicklung des Patienten angepasst werden. Dies erfolgt durch die sogenannte Verlaufsbefundung.
Behandlungsdauer
Die Dauer der Behandlung ist abhängig vom Störungsbild und dem Entwicklungs- oder Krankheitsverlauf. Als Erfahrungswert kann die Behandlungsdauer zwischen einem halben und eineinhalb Jahren angesetzt werden.
In eigener Sache
In unserer Praxis werden feste Termine vergeben. Das heißt, für jeden dieser Termine ist ein Therapeut, der Therapieraum und die Therapiemittel für Ihre Behandlung reserviert. Bei der Aufnahme lassen wir Sie einen Vordruck unterschreiben, der Sie darüber aufklärt, dass Termine, die kürzer als 24 Stunden vorher abgesagt werden, Ihnen leider privat in Rechnung gestellt werden müssen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, denn ein kurzfristig oder nicht abgesagter Termin ist immer ein wirtschaftlicher Verlust für die Praxis, den die Praxis nicht ausgleichen kann. Nur durch eine wirtschaftlich Betriebsführung können wir das hohe Behandlungsniveau halten.
Um diese hohe Kompetenz der Praxis zu dokumentieren und fortzuschreiben, arbeiten wir seit November 2003 nach unserem Qualitätsmanagementsystem, das der DIN EN ISO 9001:2000 entspricht.